Stevia
Stevia rebaudiana Bertoni
Mit der Steviapflanze begeben wir uns in ein Gebiet, das von dem Begriff einer klassischen Heilpflanze etwas abweicht. Sie ist aber in ihrer Heimat Südamerika in der Volksmedizin durchaus verankert.
Stevia ist aber vor allem eine Pflanze, die seit vielen Jahren wegen ihrer Süßkraft intensiv diskutiert wurde und deren Zulassung – auch in der EU – vehement gefordert worden ist. Seit 2011 sind jene Stoffe in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, die die Süßkraft dieser Pflanze begründen. Diese Steviolglykoside dürfen nun auch in der EU in Verkehr gebracht werden. Es sind aber mit dieser Zulassung nicht gleichzeitig Stevia als Pflanze oder deren Blätter als Süßungsmittel erlaubt, da noch keine Klarheit über die restlichen Inhaltsstoffe in der Stevia besteht.
Dies führt nun wieder zu Diskussionen, ob diese Stoffe natürlich sind; als Naturprodukt versteht die eine Seite nur die Pflanze oder den Gesamtextrakt, während die andere Seite die vorliegenden Steviolglykoside – in der Natur in dieser Form entstanden – als natürlich bezeichnet.
Verwendung von Stevia und Steviolglykosiden
Da die Steviolglykoside nicht nur süß sondern auch bitter vermitteln, ist die Industrie dazu übergegangen, dass das Glykosid Rebaudiosid A mit den besten sensorischen Eigenschaften (am süßesten und am wenigsten bitter) in möglichst hohem Anteil eingebunden wird. Zusätzlich werden oft Zucker und andere Produkte in das Endprodukt „Stevia“ eingebaut, damit es zu einem geschmacklich möglichst zuckerähnlichen Produkt kommt.
Es wurde auch eine Empfehlung für die Tageshöchstmenge festgelegt. Die Dosis von 4 mg Steviol pro kg Körpergewicht (KG) soll nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass umgerechnet 12 mg pro kg KG von dem Glykosid Rebaudiosid A verzehrt werden dürfen.
Wenn man nun bedenkt, dass bei einem Menschen mit einem Gewicht von 70 kg KG 840 mg Rebaudiosid A eingenommen werden könnten, dann entspricht dies einem Wert von 252 g Zucker; das entspricht der 5-fachen Menge, die von der WHO für Zucker empfohlen wurde.
Dieses Beispiel zeigt, dass Steviolglykoside durchaus eine Zucker sparende und damit Kalorien minimierende Komponente sein können.
Damit werden auch folgende Argumente für den vermehrten Einsatz von Steviolglykosiden unterstützt, die immer wieder kolportiert werden:
„Stevia“ bei Fettleibigkeit, bei leicht erhöhtem Blutzucker oder bei Diabetes zu verwenden, „Stevia“ beugt Karies oder Zahnfleischerkrankungen vor und „Stevia“ hilft bei Juckreiz von Neurodermitis.
Mit den Steviolglykosiden kann man auf Grund der hohen Süßkraft durchaus Zucker und damit Kalorien einsparen. Man sollte aber dennoch versuchen, die „Lust auf Süßes“ durch entsprechende Ernährung zu minimieren um damit der Gesundheit einen wesentlichen Dienst zu erweisen.
Zusammenfassung
Stevia kann in Europa nicht als Heilpflanze im engeren Sinn gesehen werden. Sie hat aber wegen ihrer Zuckerersatzstoffe das Interesse auf sich gelenkt.
Die süß schmeckende Pflanze ist als Süßstoff nicht zugelassen, sondern nur die Stoffe, die für den süßen Geschmack verantwortlich sind. Dabei geht es um die „Naturstoffe“ Steviol und Rebaudiosid A; letzteres wird wegen seines besonders zuckerähnlichen Geschmacks geschätzt.
Stevia wird auch immer wieder positiv erwähnt, wenn es um Übergewicht, Diabetes, Karies oder Juckreiz bei Neurodermitis geht.